Mieter zahlt nicht? Das können Vermieter dagegen machen.

Ein Mieter, der die Miete nicht zahlt, kann für Vermieter eine belastende Situation darstellen. Doch bevor man gleich zum härtesten Mittel greift, sollte man die richtigen Schritte einleiten, um die Angelegenheit professionell, fair und rechtssicher zu klären. Hier eine Übersicht, wie Vermieter vorgehen sollten:


1. Ruhig bleiben und höflich nachfragen

Zunächst sollte man als Vermieter ruhig bleiben und das Gespräch suchen. Gründe für einen Zahlungsrückstand können vielfältig sein:

  • Ein technisches Problem bei der Überweisung.
  • Persönliche oder finanzielle Schwierigkeiten des Mieters.
  • Ein Missverständnis über die Zahlungstermine.

Tipp:

  • Schreiben Sie eine freundliche Erinnerung oder rufen Sie den Mieter an. Formulieren Sie Ihr Anliegen respektvoll, etwa so:
    „Guten Tag Herr/Frau [Mietername], ich wollte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Mietzahlung für diesen Monat noch nicht eingegangen ist. Möglicherweise gab es ein Versehen? Bitte melden Sie sich, damit wir das klären können.“

2. Schriftliche Mahnung schicken

Wenn der Mieter nicht auf Ihre erste Kontaktaufnahme reagiert, ist es an der Zeit, die Angelegenheit schriftlich festzuhalten. Dies kann in Form einer förmlichen Mahnung geschehen.

Inhalt einer Mahnung:

  • Name und Anschrift des Mieters.
  • Hinweis auf den Zahlungsverzug (Monat und Höhe des offenen Betrags).
  • Eine angemessene Zahlungsfrist (z. B. 7 bis 14 Tage).
  • Androhung weiterer rechtlicher Schritte bei Nichtzahlung.

Wichtig:

  • Versenden Sie die Mahnung per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis zu haben.

Beispieltext:
„Sehr geehrte/r Herr/Frau [Mietername],
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Miete für [Monat] in Höhe von [Betrag] bis heute nicht eingegangen ist. Bitte begleichen Sie den offenen Betrag bis spätestens [Datum]. Sollten wir keine Zahlung erhalten, sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.“


3. Den Mieter in Verzug setzen

Wenn der Mieter nach der Mahnung nicht reagiert, müssen Sie den rechtlichen Verzug feststellen. Dieser ist Voraussetzung für weitere Schritte wie eine Kündigung oder eine gerichtliche Klage.

Wann gerät ein Mieter in Verzug?

  • Automatisch, wenn er mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
  • Durch eine Mahnung mit Zahlungsfrist.

Tipp:

  • Setzen Sie den Mieter schriftlich in Verzug und fordern Sie die ausstehende Summe ein. Dies sollte erneut per Einschreiben geschehen.

4. Die fristlose Kündigung aussprechen

Wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt, besteht unter bestimmten Bedingungen das Recht zur fristlosen Kündigung:

Rechtsgrundlage:
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn:

  • Der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Verzug ist.
  • Der Rückstand sich auf eine Summe von zwei Monatsmieten beläuft (auch über mehrere Monate verteilt).

Ablauf:

  • Versenden Sie eine schriftliche Kündigung mit Nachweis (z. B. per Einschreiben).
  • Geben Sie die Kündigungsgründe klar an.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung (z. B. 14 Tage).

Tipp:

  • Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um die Kündigung korrekt zu formulieren.

5. Räumungsklage einreichen

Sollte der Mieter die Wohnung nach der Kündigung nicht freiwillig räumen, bleibt nur der Gang vor Gericht.

Das sollten Sie wissen:

  • Reichen Sie eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein.
  • Nach einem Urteil können Sie die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen.
  • Planen Sie für diesen Schritt ausreichend Zeit und Kosten ein.

Tipps zur Prävention von Mietrückständen

  1. Bonitätsprüfung: Prüfen Sie die finanzielle Situation eines potenziellen Mieters vor Vertragsabschluss. Eine SCHUFA-Auskunft kann hilfreich sein.
  2. Kautionsregelung: Stellen Sie sicher, dass die Mietkaution vollständig hinterlegt wurde. Diese kann bei Schäden oder Mietrückständen eingesetzt werden.
  3. Kommunikation pflegen: Bauen Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern auf. Oft lassen sich Probleme schneller lösen, wenn das Vertrauen da ist.

Fazit

Der Umgang mit Mietrückständen erfordert Geduld und eine strukturierte Vorgehensweise. Bleiben Sie zunächst freundlich und suchen Sie das Gespräch. Wenn das nicht hilft, gehen Sie Schritt für Schritt den rechtlichen Weg. Mit einer klaren Kommunikation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können Sie Ihre Rechte als Vermieter durchsetzen.

Bachhuber Immobilien

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