Der Auszug aus einer Mietwohnung ist mit einigen organisatorischen und rechtlichen Schritten verbunden. Um unnötigen Stress zu vermeiden, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Kündigung eines Mietvertrags, Fristen und weitere wichtige Punkte.
1. Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?
Die Kündigung eines Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, eine E-Mail oder mündliche Kündigung reicht nicht aus. (Hinweis: Eine Kündigung per E-Mail ist nur wirksam, wenn der Vermieter zuvor zugestimmt hat oder der Mietvertrag dies ausdrücklich erlaubt. Ohne diese Zustimmung kann der Vermieter die Kündigung ablehnen.) Sie benötigen ein unterschriebenes Dokument, das postalisch an den Vermieter oder die Hausverwaltung gesendet wird.
Wichtige Punkte zur Kündigung:
- Schriftform: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.
- Zustellung: Nutzen Sie am besten ein Einschreiben mit Rückschein, um den Eingang der Kündigung nachweisen zu können.
2. Welche Fristen gibt es?
Die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt in der Regel drei Monate. Diese Frist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 573c BGB) und gilt, wenn im Mietvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
- Steht die Kündigungsfrist im Mietvertrag?
Ja, in den meisten Mietverträgen sind die Kündigungsfristen aufgeführt. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig. - Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn nichts im Mietvertrag steht?
Wenn keine Klausel zur Kündigungsfrist enthalten ist, gelten die gesetzlichen drei Monate.
3. Wann muss die Kündigung eingehen, damit der Monat noch zählt?
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Damit der aktuelle Monat noch in diese Frist zählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommen.
Beispiel:
- Ihre Kündigung kommt am 3. Februar (Freitag) beim Vermieter an.
Dann beginnt die Kündigungsfrist am 1. März.
Der Mietvertrag endet also nach 3 Monaten am 31. Mai. - Kommt die Kündigung erst am 4. Februar beim Vermieter an,
dann zählt der Februar nicht mehr zur Kündigungsfrist.
Die Frist beginnt dann am 1. April und endet nach 3 Monaten am 30. Juni.
Das bedeutet: Wenn die Kündigung zu spät im Monat eintrifft (nach dem 3. Werktag), verschiebt sich der Beginn der Kündigungsfrist auf den nächsten Monat.
4. Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Kündigung und das Ende des Mietverhältnisses schriftlich zu bestätigen. Eine gesetzliche Frist hierfür gibt es nicht, doch die Bestätigung sollte innerhalb weniger Wochen erfolgen. Bleibt sie aus, können Sie nachfragen und um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Fertig formatierte Kündigungsvorlage
Kündigung des Mietvertrags
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl und Ort]
[Datum]
[Name des Vermieters/der Hausverwaltung]
[Adresse des Vermieters/der Hausverwaltung]
[Postleitzahl und Ort]
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Wohnungsadresse]
Sehr geehrte/r [Name des Vermieters/der Hausverwaltung],
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Datum des Mietendes schriftlich.
Ich werde die Wohnung gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zum Mietende übergeben. Bitte teilen Sie mir rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe mit.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift (handschriftlich)]
[Ihr Name in Druckschrift]
Mit diesen Informationen und der Vorlage sind Sie bestens vorbereitet, Ihren Mietvertrag korrekt zu kündigen. Denken Sie daran, alle Fristen genau einzuhalten und sich den Erhalt der Kündigung bestätigen zu lassen. Viel Erfolg beim nächsten Schritt!
