Winterdienst in der Mietwohnung: Pflichten, Kosten und wichtige Regeln

Der Winter bringt Schnee und Eis – und mit ihnen die Verantwortung für sichere Gehwege. Doch wer ist in einer Mietwohnung für den Winterdienst zuständig? Was ist erlaubt, und was nicht? In diesem Artikel klären wir alle Fragen rund um Räumpflicht, Streusalz und Kostenübernahme.


Von wann bis wann muss der Gehweg geräumt werden?

Die Räumzeiten für den Winterdienst sind in Deutschland meist klar geregelt:

  • Werktags: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertags: Ab 8:00 Uhr.
  • Schneit es spät abends oder nachts, reicht es, am nächsten Morgen zu räumen.

👉 Tipp: Gehwege sollten mindestens einen Meter breit geräumt werden, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.


Darf ich Streusalz verwenden?

Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Gemeinden verboten, da es:

  • Umwelt und Grundwasser belastet,
  • Pflanzen und Tiere schädigt,
  • Gehwegplatten angreifen kann.

👉 Ausnahme: Bei Glatteis oder auf Treppen darf Streusalz in kleinen Mengen verwendet werden. Informiere dich bei deiner Stadt oder Gemeinde über lokale Regeln.


Alternativen zu Streusalz

Zum Schutz von Umwelt und Boden gibt es viele umweltfreundliche Alternativen:

  • Sand oder Splitt: Sorgt für Rutschfestigkeit und ist leicht verfügbar.
  • Kies oder Lavagranulat: Mehrfach verwendbar und langlebig.
  • Holzspäne: Besonders geeignet für kleinere Flächen.

👉 Diese Materialien sind in Baumärkten oder bei kommunalen Entsorgungsbetrieben erhältlich.


Wer zahlt Schneeschaufel und Streugut?

In einer Mietwohnung ist der Vermieter dafür verantwortlich, Werkzeuge und Materialien für den Winterdienst bereitzustellen:

  • Schneeschaufel, Besen und Streugut müssen entweder gestellt oder deren Kosten übernommen werden.
  • Die Kosten können in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, wenn der Winterdienst im Mietvertrag geregelt ist.

👉 Tipp: Prüfe deinen Mietvertrag, um Klarheit über deine Pflichten zu bekommen.


Wer haftet bei Unfällen auf glatten Gehwegen?

Wenn ein Gehweg nicht ausreichend geräumt ist und jemand stürzt, stellt sich die Frage der Haftung:

  • Mieter haften, wenn sie laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich sind.
  • Vermieter oder beauftragte Firmen haften, wenn der Winterdienst an Dritte übertragen wurde.

👉 Eine Privathaftpflichtversicherung schützt dich im Ernstfall vor finanziellen Risiken.


Was tun bei gesundheitlichen Einschränkungen?

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen den Winterdienst nicht ausführen, solltest du den Vermieter informieren.

  • Der Vermieter muss dann eine Lösung finden, z. B. einen professionellen Winterdienst beauftragen.
    👉 Ohne Mitteilung bleibst du jedoch in der Verantwortung.

Fazit: Das solltest du über den Winterdienst wissen

  1. Räumpflichtzeiten einhalten: 7:00–20:00 Uhr (Feiertags ab 8:00 Uhr).
  2. Streusalz vermeiden: Setze auf umweltfreundliche Alternativen wie Sand oder Splitt.
  3. Kostenfrage klären: Schneeschaufel und Streugut sind Vermieterpflicht.
  4. Haftung absichern: Eine Privathaftpflichtversicherung ist ratsam.
  5. Rücksicht nehmen: Halte Gehwege sicher und vermeide Unfälle.

Mit diesen Tipps bleibst du rechtlich abgesichert und sorgst für einen sicheren Winter – für dich und deine Nachbarn!

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